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Ferienwohnung Seebär

Mietpreis ab 60 EUR
Anschrift 18182 - Gelbensande, DE
Personen max. 4

Unsere Ferienwohnung liegt mitten in einem Paradies für Fahrradfahrer, Naturliebhaber und Menschen, die mitten in der Natur ihren Urlaub verbringen wollen. Die Ferienwohnung ist ca. 46 qm groß und bietet einen kombinierten Wohn- und Küchenbereich, ein separates Schlafzimmer, zwei Badezimmer mit Dusche und eine Terrasse. Die Ferienwohnung liegt im Erdgeschoss und bietet Ihnen einen Blick in den Garten mit Wiese und den angrenzenden Wald. Ein Grill ist vorhanden, direkt vor der Ferienwohnung können Sie Ihr Auto (Parkplatz Seebär) für Sie kostenfrei parken. WLAN ist in der gesamten Wohnung verfügbar und im Mietpreis inklusive. Zusätzlich gibt es einen abschließbaren Fahrradunterstellplatz.

In der Ferienanlage gibt es ein Restaurant Waldidyll mit Brötchenservice. 


Handtücher und Wäschepaket sind separat zubuchbar gegen einen Aufpreis von 18,00 Euro pro Person.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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