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Seestraße 26 E WE 07

Mietpreis ab 49 EUR
Anschrift 18211 - Börgerende-Rethwisch, DE
Personen max. 3
Kurabgabe Die ortsübliche Kurtaxe wird vor Ort bei Ihrer Anreise abgerechnet.

Beschreibung - Börgerende Seestraße 26 e Wohnung 7

Helle und geräumige 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit zwei Terrassen.
Entfernung zum Strand ca. 400 m

Kostenfreies W-Lan in der Wohnung verfügbar

Die Wohnung ist komplett für 4 Personen ausgestattet und wird über eine Fußbodenheizung beheizt.

Sie verfügt über ein Wohn-Essbereich inklusive offener Einbauküche, ausgestattet mit einem Kühlschrank mit Tiefkühlfach, Cerankochfeld, Backofen-Mikrowellenkombi, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, und einer gemütlichen Essecke. Geschirr und Gläser sind in ausreichender Zahl vorhanden.

Der Wohnbereich ist mit einer gemütlichen Sitzgruppe, TV und Musikanlage ausgestattet.

Ein geräumiges Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett (180 x 200 cm / zwei Einzel- Federkernmatratzen) und einem geräumiger Kleiderschrank ausgestattet. In dem Kleiderschrank befinden sich ein Staubsauger und ein kleines Bügelbrett mit Bügeleisen.

Das Bad ist mit einer ebenerdigen und offenen Dusche, einem Handtuchheizkörper und einem Haartrockner ausgestattet.

Alle Türen sind 1 m breit und alle Räume ohne Schwellen.

HAUSTIERE ERLAUBT (10,-- €/ÜN + 20,-- € Haustierendreinigung), NICHTRAUCHERWOHNUNG

Ein PKW Stellplatz Nr. 07 ist direkt vor der Wohnung.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Aufladen ihres E-Fahrzeuges über unsere Ferienwohnung untersagt ist.


Wäscheset, Kinderreisebett und Kinderhochstuhl sind kostenpflichtig zu buchbar.

Fahrradvermietung ist im Ort vorhanden.

Sichern Sie sich den Anspruch auf einen der begehrten Strandkörbe (Anfang Mai - Ende August) und buchen Sie jetzt zu besonderen Konditionen (EUR 12,-- pro Tag, EUR 75,-- pro Woche).

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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