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Komfortables 3-Raum-Ferienhaus in Börgerende F 243

Mietpreis ab 57 EUR
Anschrift 18211 - Börgerende, DE
Personen max. 5

Herzlich willkommen in unserem gemütlichen Ferienhaus in Börgerende.
Dieses liebevoll hergerichtete Ferienidyll bietet Ihnen angenehme Ruhe, Entspannung, saubere Luft und Meeresrauschen ohne Ende.
 
Wir bieten Ihnen einen angenehmen und modernen Komfort auf ca. 70 m² Wohnfläche für bis zu 4 Personen + 1 Kleinkind bis 2 Jahre (kostenfrei)
Sie wohnen auf einem umzäunten Grundstück mit separatem Eingang und Parkfläche. Hund auf Anfrage.

Eine möblierte Sonnenterrasse mit Grill und eine Liegewiese stehen Ihnen zur Verfügung.
Jede Menge Spiele und Bücher für Groß und Klein laden zum Zeitvertreib ein.
Unser Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Wir haben aber die Raucher nicht vergessen und daher auf der Terrasse ein Standaschenbecher für Sie bereitgestellt.

Die Entfernung zum Ostseestrand beträgt nur ca. 250 m!
Die Ostsee hält jeden Tag eine Überraschung für Sie bereit, denn sie erscheint einem immer wieder neu. Selbst kleine Schätze wie Hühnergötter, Donnerkeile und manchmal auch einen Bernstein können Sie hier finden.

Börgerende ist ein kleines Fischerdorf direkt an der Ostsee gelegen in reizvoller Umgebung.
Zwischen Heiligendamm und Warnemünde bildet Börgerende den perfekten Ausgangspunkt für Strandspaziergänge sowie Erkundungstouren mit dem Auto oder dem Rad.
Im Ort finden Sie mehrere Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants. Ein großzügig angelegter Kinderspielplatz, ein Reiterhof, Minigolfanlage, Fahrradverleih sowie eine Touristeninformation sind vorhanden.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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