zurück zur Liste
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Doppelbungalow mit Garten Rostock F 768

Mietpreis ab 45 EUR
Anschrift 18069 - Rostock-Reutershagen, DE
Personen max. 3

Allgemeine Objektinformation:
Ferienzimmer im Doppelbungalow im typischen DDR Stil - einfach und zweckmäßig, Baujahr 1983 - in ruhiger Lage zwischen Rostocks Innenstadt und Ostseebad Warnemünde gelegen.
Am Haus steht den Gästen beider Ferienzimmer eine überdachte Gemeinschaftsterrasse und ein schöner Garten in gemeinschaftlicher Nutzung mit den Vermietern zur Verfügung.

Lage der Unterkunft:
zentral und citynah, dennoch sehr ruhig in einer grünen Oase der Innenstadt Rostocks. Vom Bungalow aus erreichen Sie den herrlichen Badestrand von Ostseebad Warnemünde (8 km) bequem über die Stadtautobahn oder mit der S-Bahn (Haltestelle 700 m) sowie die historische, hanseatische Altstadt (4 km). Gute Gastronomie im 200m entfernten Hotel. Einkaufsmöglichkeiten und Bäcker 1000 m.

Am Haus:
1000m² abgeschlossenes Gartengrundstück mit idyllischem Gartenteich und Steingarten. Die überdachte Gemeinschaftsterrasse lädt zu langen Sommerabenden ein. Im Garten stehen separate Sitzgelegenheiten mit Grill zur Verfügung. Kostenlose PKW- Stellplätze direkt am Grundstück.
Nichtraucherhaus, überdachter Raucherbereich im Garten am Haus.
 
Information zu den Unterkünften: Zwei Ferienzimmer in einem Doppelbungalow mit gemeinsamem Hauseingang mit Zugang zum jeweiligen Ferienzimmer/ Bungalowhälfte.

Im Gesamtreisepreis enthalten:
Bettwäsche, Strom, Wasser, Heizung sowie Endreinigung

Haustiere: nicht erlaubt.
 
Hinweis: Keine Monteure!

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

akzeptieren