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FEWO Miekenhagen F 253

Mietpreis ab 43 EUR
Anschrift 18239 - Miekenhagen, DE
Personen max. 5

Allgemeine Objektinformation:
Der kleine Ort Miekenhagen liegt ruhig und idyllisch zwischen den Hansestädten Rostock und Wismar und dennoch verkehrsgünstig .Zur Autobahn A 20 sind es nur wenige Kilometer. Schnell kommen Sie von hier in die Ostseebäder Kühlungsborn, Rerik und Heiligendamm mit breitem, feinen Ostseestränden oder in die Landeshauptstadt Schwerin mit historischem Altstadtkern, modernen Einkaufsmöglichkeiten, verschiedenen Museen oder Kunstausstellungen.

In unmittelbarer Nähe des Hauses, indem sich Ihre Wohnung befindet, sind mehrere Einkaufsmöglichkeiten und gastronomische Einrichtungen.

Information zur Unterkunft:
Gemütlich und modern eingerichtetet ebenerdige 3- Raum- Familien- Ferienwohnung für 2 bis 4 Personen, 1 Wohnraum mit Couchecke und TV, Einbauküche, Bad mit Dusche/WC sowie 2 Schlafzimmer.

Am Haus: Auf dem Grundstück können Sie die Terrasse mit Gartenmöbeln und Grillecke nutzen.
 
Im Gesamtreisepreis enthalten: Endreinigung, Bettwäsche (Handtücher bitte mitbringen!).

Sonstiges: 50 € Kaution für die Fernbedienung der Toranlage, kostenloser Parkplatz befindet sich direkt am Haus. Spielhaus und Tischtennisplatte im Garten. Fahrräder (Kaution 20 EUR/ Rad)

Haustiere: gg. Gebühr erlaubt - aber bitte nur kleine Haustiere (bis 40 cm) mitbringen

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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