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Ferienwohnung Am Gespensterwald F 500

Mietpreis ab 60 EUR
Anschrift 18211 - Nienhagen (Ostseebad), DE
Personen max. 4

Charmante 2-Raum-Ferienwohnung mit Sitzecke im Garten.
 
Lage der Ferienwohnung:
Im Ostseebad Nienhagen, nur ca. 800 m vom Ostseestrand entfernt.
Fast alle Sehenswürdigkeiten und Attraktionen Mecklenburgs sind durch kurze Wege von Nienhagen aus zu erreichen und wer nicht selber fahren will, kann z.B. mit der Molli von Bad Doberan aus nach Kühlungsborn fahren.
Zum Ostseestrand nach Kühlungsborn sind es 20 km und zum Ostseebad Warnemünde sind es 11 km.

Freizeit am Urlaubsort:
Eine Traumlandschaft in und um das Ostseebad lädt zu langen Spaziergängen, Fahrradtouren oder zum Verweilen ein. Genießen Sie den herrlichen Sandstrand und die atemberaubende Steilküste. Und sollte das Wetter mal nicht mitspielen, machen Sie es sich in der Ferienwohnung gemütlich und fühlen Sie sich wie Zuhause!
 
Allgemeine Informationen zur Unterkunft:
2-Raum-Ferienwohnung im Souterrain des vom Vermieter bewohnten Einfamilienhauses.
Schlafzimmer mit Doppelbett und Kleiderschrank, Wohnzimmer mit gemütlicher Sitzecke (Schlafsofa) und TV. Separate Küche mit Essecke. Bad mit ebenerdiger Dusche, WC und Fußbodenheizung.
Sitzecke im Garten. Parkplatz.
 
Im Gesamtreisepreis enthalten: Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, Kinderbett (Reisebett), Parkplatz
 
Haustiere: sind nicht erlaubt! Eine Katze lebt auf dem Grundstück.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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