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Ferienwohnung Igelring 67 EG Stöcker / GM 69831

Mietpreis ab 55 EUR
Anschrift 18181 - Graal-Müritz (Ostseeheilbad), DE
Personen max. 3
Kurabgabe Der Ort Graal- Müritz ist als Kurort anerkannt. Kurkarten erhalten Sie bei der Kurverwaltung.

Inmitten der "Rostocker Heide" befindet sich der HAWO Ferienwohnpark. Genießen Sie ein einzigartiges Bioklima zwischen Wald & Meer etwas abseits vom Trubel des Tourismus.
Vielfältige, gut ausgeschilderte Rad- und Wanderwege ermöglichen ausgedehnte Touren in die umliegenden Regionen. So kann auch der Urlaub außerhalb der Strandsaison abwechslungsreich und ohne Auto gestaltet werden. Wenn Sie keine eigenen Fahrräder mitbringen, können Sie in der Anlage auch Fahrräder leihen.
Die Fahrradvermietung im vorderen Hauptgebäude bietet  seit 2021 ist auch einen kleinen Waschsalon mit Waschmaschinen und Trocknern.
Das kleine Restaurant mit Sitzplätzen auch auf der Terrasse verkauft morgens Brötchen.
Bis zum Strand oder zum Ortszentrum sind es ca. 1700 m.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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