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BÖ Seestraße Ferienhaus Findling Fewo 1

Mietpreis ab 80 EUR
Anschrift 18211 - Börgerende-Rethwisch, DE
Personen max. 4

Nur 500 Meter vom Ostseestrand entfernt liegt, auf schönem eingewachsenem Grundstück, das erst 2006 errichtete Ferienhaus Findling. Wir bieten Ihnen auf 90 qm eine Ferienwohnung mit viel Platz für bis zu 4 Personen. Aber auch für die Großfamilie oder einen Pärchen Urlaub bieten wir genug Platz. Im Obergeschoss befindet sich auf 50 qm eine weitere Ferienwohnung für 2 Personen (Fewo Sandkorn im Findling)
Die hochwertige offene Küche grenzt direkt an den großzügigen Wohnbereich. In den gemütlichen Ohrensesseln vor dem Kaminofen lässt es sich auch an kühleren Tagen wunderbar relaxen. Von der Küche gelangen Sie in den Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine. Hier können Sie auch Ihre Einkäufe und Urlaubsvorräte unterbringen. Ein Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett ausgestattet, das zweite Schlafzimmer ist mit zwei Einzelbetten ausgestattet. Die Böden sind mit Laminat ausgelegt, der restliche Teil der Wohnung ist gefliest.
Auf der teilweise überdachten Westterrasse werden Sie noch bis in die Abendstunden von der Sonne verwöhnt. In dem verschließbaren Holzgartenhaus auf der Rasenfläche finden Ihre Fahrräder, Strandutensilien oder Angelgerät Platz.
Haustiere sind gegen Aufpreis gerne Willkommen! WLAN ist vorhanden.
Parkmöglichkeit auf dem Grundstück und Fahrradschuppen wird mit der unteren Wohnung geteilt.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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