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Ferienwohnung Poststraße - Objekt 41421

Mietpreis ab 65 EUR
Anschrift 18119 - Rostock-Seebad Warnemünde, DE
Personen max. 4
Kurabgabe ganzjährig (zusätzlich vor Ort zu zahlen)

Genießen Sie mit uns Ferien und Erholung pur!
Unsere Ferienwohnung bietet Ihnen pure Erholung. Nutzen Sie die wunderschöne Umgebung für Strand- und Badeausflüge, lange Wanderungen, Fahrradtouren und Strandpaziergänge.
Unsere Ferienwohnung verfügt über 2 Zimmer, Küche und Bad. Sie bietet Platz für bis zu 4 Personen. Unsere Ferienwohnung ist geschmackvoll und funktional eingerichtet, damit Sie sich auch im Urlaub sofort wie zu Hause fühlen können.

20 % Anzahlung innerhalb 7 Tagen nach Buchung aufs Konto, Restzahlung 4 Wochen vor Anreise aufs Konto

Anreise ab 14 Uhr / sonntags ab 15 Uhr 
Abreise bis 10 Uhr / sonntags ab 13 Uhr

HINWEIS:
Die Kurabgabe ist immer bar vor Ort zu zahlen.
Die Schlüssel zur Ferienwohnung sind ca. 5 Minuten vom Objekt abzuholen/ zu bringen.
  

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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