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Ferienwohnung GM 69510

Mietpreis ab 48 EUR
Anschrift 18181 - Graal-Müritz (Ostseeheilbad), DE
Personen max. 2
Kurabgabe Die Kurabgabe entsprechend der ortsüblichen Satzung ist am Anreisetag beim Gastgeber zu entrichten!

Sonne pur!

Genießen Sie die Sonne auf dem Balkon im Strandkorb oder auf den Balkonstühlen sowie im Strandkorb am Strand.

Diese sonnige 2-Zimmer-Ferienwohnung (ca. 52 qm mit großem Südbalkon) befindet sich im 2. OG (links) eines kleinen Mehrfamilienhauses (5 Wohnungen). Die Wohnung ist für 2 Erwachsene ausgestattet und verfügt über ein Wohnzimmer mit Essecke und Einbauküche sowie ein Schlafzimmer. Das Bad ist klein, aber fein. Im Hauswirtschaftsraum (in der Wohnung) befinden sich u.a. Staubsauger, Reinigungsutensilien......

Am Haus befindet sich der PKW-Stellplatz.

Es können zwei einfache Fahrräder (Nutzung auf eigene Gefahr, ohne Reparatur- und Abholservice) mitgenutzt werden.


 

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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