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BÖ Parkstr. 18 App. 3

Mietpreis ab 45 EUR
Anschrift 18211 - Börgerende-Rethwisch, DE
Personen max. 4

Die Ferienwohnung auf 60 Quadratmetern liegt im Obergeschoss rechts und verfügt über einen großen Wohnbereich und zwei separate Schlafzimmer. Das untere Schlafzimmer ist mit einem gemütlichen Doppelbett, Kleiderschrank und einem TV mit integriertem DVD-Player möbliert. Vom Wohnbereich treten Sie auf den Balkon welcher mit Möbeln ausgestattet ist. Von hier haben Sie teilweise den Blick auf die Ostsee. Das zweite Schlafzimmer der Maisonettwohnung befindet sich im Dachgeschoss und ist mit zwei Einzelbetten, einem Kleiderschrank, einer Kommode und einem zusätzlichen Fernseher mit integriertem DVD-Player möbliert. Die Küche ist mit einem Herd mit integrierter Mikrowelle, Geschirrspüler, Wasserkocher und Kaffeemaschine eingerichtet. Das Badezimmer ist mit einer ebenerdigen Dusche ausgestattet. Der Wohnbereich ist mit einem gemütlichen Sofa, Sesseln, DVD-Player und Flachbildfernseher eingerichtet. Für Wohlfühlatmosphäre sorgt außerdem der schöne Kaminofen, besonders in der kalten Jahreszeit oder bei gemütlichen Abenden.
Das Haus mit insgesamt 4 Ferienwohnungen wurde 2012 gebaut. In der gesamten Ferienwohnung ist eine Fußbodenheizung verlegt, die für ein angenehmes Raumklima sorgt. Von der Wohnung sind es nur wenige Schritte zum schönen Naturstrand und zur blauen Ostsee. Entlang der Küste führt der Europäische Radwanderweg in östlicher Richtung von Börgerende bis zum Seebad Warnemünde und in westlicher Richtung bis zum Ostseebad Kühlungsborn und zum Salzhaff bei Rerik.
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes steht Ihnen ein PKW Stellplatz zur Verfügung sowie direkt am Haus gibt es einen abschließbaren Fahrradschuppen.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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