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Grothkopp GM 69307

Mietpreis ab 60 EUR
Anschrift 18181 - Graal-Müritz (Ostseeheilbad), DE
Personen max. 5
Kurabgabe Die Kurabgabe entsprechend der ortsüblichen Satzung ist am Anreisetag beim Gastgeber zu entrichten!

Gemütliches Ferienhaus (52 qm) mit zwei getrennten Schlafzimmern, ein Wohnzimmer und einer separaten Küche.  Dusche und WC sind getrennt. Eine grosse Terrasse mit einer Grillmöglichkeit ist vorhanden. Ein PKW-Stellplatz befindet sich auf dem Grundstück. Bettwäsche und Geschirrhandtücher werden gestellt. Für die kleinsten Gäste stehen ein Kinderbett und ein Hochstuhl zur Verfügung. Viele Gesellschaftsspiele lassen auch an Regentagen keine Langeweile aufkommen. Das Ferienhaus ist ganzjährig vermietbar, zentral und trotzdem ruhig gelegen.
Das Mitbringen von Haustieren kann leider nicht gestattet werden!
Durch die Nähe zum Reha-Zentrum und zum Badearzt ist das Ferienhaus für Kurpatienten geeignet.
 

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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