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St. Jürgen Ferienwohnung - Objekt 25925

Mietpreis ab 70 EUR
Anschrift 18055 - Rostock-Stadtmitte, DE
Personen max. 2
Kurabgabe GANZJÄHRIGE Kurabgabenpflicht (zusätzlich vor Ort zu zahlen)

Sonnige, gemütliche Zwei-Raum-Ferienwohnung (42 m²) für 2-3 Erwachsene in einem Zweifamilienhaus in ruhiger Lage am Ende einer Sackgasse. Hochparterre. Die Wohnung liegt direkt in der City, nur wenige Gehminuten vom Steintor/ Neuer Markt entfernt. Nichtraucher. Haustiere sind nicht erlaubt.

Sie besteht aus einem Wohnzimmer mit Eckcouch (ausziehbar auf 120 x 200 m), SAT-TV, einem Schlafzimmer mit Doppelbett (160 x 200 m) und Kleiderschrank, einer komplett ausgestatteten Wohnküche mit gemütlichem Essplatz sowie Dusche/WC. Ein Bäcker ist in unmittelbarer Nähe. Supermarkt, Arzt und Apotheke sind ca. 500 m entfernt.
 
Parkmöglichkeiten vor dem Haus in der Zeit von 18:00 bis 8:00 möglich. Parken am Tag, in ummittelbarer Nähe der Ferienwohnung.

30 % Anzahlung innerhalb 7 Tagen nach Buchung aufs Konto, Restzahlung 7 Tage vor Anreise aufs Konto.
Bei kurzfristiger Buchung und Anreise: Barzahlung vor Ort!
 
Anreise ab 16:30 Uhr; Abreise von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr; Sonderregelungen und Sofortbuchungen bitte nur nach telefonischer Absprache
- keine Monteure und Handwerker - reine Ferienwohnung
für Kinder unter 10 Jahren nicht geeignet

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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