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FeWo Schwalbenring F 534

Mietpreis ab 29 EUR
Anschrift 18182 - Rövershagen, DE
Personen max. 2

Allgemeine Objektinformation:
Gemütlich eingerichtete 2-Raum-Ferienwohnung im 1. Obergeschoss eines Wohnhauses für bis zu 2 Personen in Rövershagen.

Lage der Unterkunft:
Rövershagen befindet sich zwischen der Hansestadt Rostock (10km) und Graal Müritz (5 km).
Zum Ostseestrand:
Graal Müritz bietet herrlichen Sandstrand und ist nur 5 km entfernt und mit dem Auto (10 min.) oder Fahrrad (30 min.) sehr schnell zu erreichen.
Das Ostseebad Warnemünde ist ca. 12 km entfernt und ebenfalls gut und schnell erreicht. Auch hier gibt es neben schön gestalteter Promenade einen herrlichen Badestrand.

Freizeit in der Umgebung:
Kleinere Einkaufsmöglichkeiten befinden sich direkt im Ort (Bäcker, Fleischer, Supermarkt). Außerdem gibt es einen großes Erlebnisdorf in Rövershagen mit Kinderspielplatz und Bauernmarkt. Hier können Sie auch hausgemachte Produkte erstehen.
Die Hansestadt Rostock ist auf jeden Fall einen Ausflug wert. Viele Besichtigungshöhepunkte(z.B. Zoo, IGA-Gelände, Innenstadt,Stadthafen, Petriturm usw.) garantieren einen erlebnisreichen Aufenthalt.
Für Fahrradfreunde gibt es in dieser Gegend viele ausgebaute Radwanderwege durch die Rostocker Heide (auch zum Strand).

Information zur Unterkunft:
2-Raum-Wohnung mit einer Größe von 60 qm für bis zu 2 Personen. Schlafzimmer mit Doppelbett, Wohnzimmer mit gemütlicher Couch-Ecke und TV. Außerdem Küche mit  komfortabler Essecke und Duschbad.
Vor dem Haus besteht die Möglichkeit zum gemütlichen Entspannen. Tisch und Stühle vorhanden.
Parkplatz: am Haus vorhanden (kostenfrei).

Im Gesamtreisepreis enthalten: Endreinigung, Heizung, Wasser, Strom, Bettwäsche
Auf Wunsch: Handtücher (2 EUR pro Pers.) - können aber auch selbst mitgebracht werden.

Haustiere: sind nicht erlaubt. Nichtraucher-Unterkunft!

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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