zurück zur Liste
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Ankerplatz Warnemünde - Strandnähe mit Leuchtturmblick

Mietpreis ab 139 EUR
Anschrift 18119 - Rostock-Seebad Warnemünde, DE
Personen max. 4

Die maritim eingerichtete Dachgeschosswohnung befindet sich direkt neben bekannten Strand-Hotel Hübner, also in einer der bevorzugtesten Lagen von Warnemünde. Man wohnt im Dachgeschoss, von wo man aus der oberen Ebene Strand, Leuchtturm und Hafeneinfahrt sehen kann. So kann man in luftiger Höhe gefühlt über den Touristentrubel hinweg schweben.
Die gesamte Unterkunft ist für die Gäste zugänglich und erstreckt sich über zwei Ebenen. Die Eingangstür befindet sich im dritten Stock. Das Treppenhaus ist geräumig und der Aufstieg in den dritten Stock hält einen fit, so dass man den Fahrstuhl gar nicht vermisst.

Im Übernachtungspreis ist eine kostenlose Einfahrkarte für das ca. 350m entfernte Kurhausparkhaus enthalten. Man kann mit dieser Karte das Parkhaus während des Aufenthalts jederzeit 24/7 kostenfrei nutzen. In der Hauptsaison kann es bei sehr schönem Wetter vorkommen, dass man warten muss bis ein Platz frei ist. Für die An- und Abreise mit dem Auto bietet es sich an, dass man vor dem Haus zum Be- und Entladen hält (Parkverbot, aber kein Halteverbot - daher immer Platz) und dann das Auto in das Parkhaus fährt.

Bitte beachten Sie, dass die Kurtaxe nicht im Übernachtungspreis enthalten ist. Die Kurtaxe beträgt pro Erwachsenen und Übernachtung 2,25 Euro, Kinder bis 16 Jahre sind kostenlos und für Jugendliche in der Ausbildung gilt ein ermäßigter Tarif. Ich werde die Kurtaxe zu deiner Ankunft separat von dir erheben und dir im Gegenzug eine Kurkarte für deinen Aufenthalt aushändigen.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

akzeptieren