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Apartments Küstenwald

Mietpreis ab 50 EUR
Anschrift 18181 - Graal-Müritz (Ostseeheilbad), DE
Personen max. 2

Direkt im Küstenwald, am östlichen Ortsrand von Graal-Müritz, ca. 20 Minuten vom feinsandigen Ostseestrand entfernt, liegt dieses Ferienapartment in einer umschlossenen Ferienparkanlage. Direkt zum Apartment gehört ein kostenfreier PKW-Stellplatz.

Das Apartment ist 29 qm groß und verfügt über einen gut eingerichteten Wohn- und Schlafbereich mit einem Doppelbett, ausreichend Sitzmöglichkeiten und einer umfangreich ausgestatteten Pantryküche. Ebenfalls verfügt das Apartment über ein Duschbad und einen Balkon für laue Sommerabende.

Das Apartment befindet sich im 1. Obergeschoss und ist auch bequem über einen Fahrstuhl zu erreichen. In der Ferienparkanlage befindet sich ein kleines Lokal, hier besteht die Möglichkeit einen Frühstücksservice zu nutzen oder auch ein Abendessen auf der Sonnenterrasse zu genießen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit direkt in der Ferienparkanlage Fahrräder auszuleihen. Bringen Sie gerne auch Ihre eigenen Räder mit, zum Apartment gehört ein kleines Gerätehaus, hier können Sie Ihre Räder sicher unterstellen.

Die Ferienparkanlage befindet sich im Küstenwald Rostocker Heide. Dieser erstreckt sich östlich von Warnemünde. Als eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete entlang der deutschen Ostsee eignet sich das Gebiet hervorragend zum Ausspannen in der Natur aber auch zur aktiven Erholung mit Wandern, Fahrradfahren und Reiten. Der feine Sandstrand bietet perfekte Bedingungen für einen entspannenden Tag am Strand.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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