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Ferienwohnung "Am Ostseepark" Sievershagen F 326

Mietpreis ab 57 EUR
Anschrift 18069 - Rostock Sievershagen, DE
Personen max. 7
Kurabgabe keine

Allgemeine Objektinformation
Die 90 qm große 2-Raum-Ferienwohnung in einem Einfamilienhaus (Baujahr 1997) mit seperatem Eingang.

Lage der Unterkunft
Der Ortsteil von Rostock: Sievershagen vor den Toren der Hansestadt  liegt ca. 10 Autominuten vor dem Stadtzentrum von Rostock, Busverbindung sind vorhanden. 
Hier finden Sie in unmittelbarer Nähe sehr gute Einkaufsmöglichkeiten.
Frische Frühstücksbrötchen beim Bäcker gleich um die Ecke.

Informationen zur Unterkunft
2-Raum-Ferienwohnung für max 6 Personen + 1 Baby. 2 kombinierte Wohn-/  und Schlafräume, Badezimmer, voll ausgestattete Küche.
Am Haus: Terrasse in südlicher Lage mit Sitz-und Grillmöglichkeiten (Grill wird auf Anfrage vom Vermieter gestellt). Kostenloser PKW- Stellplatz direkt auf dem Grundstück.

Im Gesamtreisepreis enthalten: Endreinigung, Wasser, Strom & Heizung sowie Bettwäsche & Handtücher. Babybett und Hochstuhl.
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Hinweis: Haustiere sind nicht erlaubt. Bitte keine Buchung von Monteuren!

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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